Angeleitetes Training mit Kettlebell

KGG · Mit Rezept

Gerätegestützte Krankengymnastik

Bei der gerätegestützten Krankengymnastik, kurz KGG, steht dosierte Belastung im Vordergrund. Übungen werden geplant, dokumentiert und schrittweise angepasst.

Auf einen Blick

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Die Regelbehandlungszeit beträgt 60 Minuten. Für KGG ist eine gesonderte Kassenzulassung nötig. Unsere Zulassung für KGG liegt noch nicht vor; gesetzliche KGG-Rezepte können wir aktuell nicht abrechnen.

Die Praxis hat derzeit keine Kassenzulassung für KGG.

Was KGG bedeutet

KGG ist gerätegestützte Krankengymnastik. Die verordnete Leistung verbindet medizinische Trainingsgeräte mit unmittelbarer therapeutischer Anleitung, Aufsicht und Kontrolle. Sie ist damit mehr als ein frei gewähltes Geräteprogramm. Ausgangspunkt sind der physiotherapeutische Befund, eine konkrete Belastungsfrage und ein Plan, der innerhalb der Behandlung überprüft werden kann.

Sie wird auf Rezept verordnet. Eine KGG-Einheit dauert 60 Minuten.

Die Regelbehandlungszeit beträgt 60 Minuten. Dieser längere Rahmen ermöglicht, mehrere Übungen sinnvoll aufzubauen, Belastungen zu dokumentieren und Reaktionen zwischen den Sätzen zu beobachten. Die Zeit allein macht eine Einheit jedoch noch nicht zu KGG. Entscheidend ist der verordnete physiotherapeutische Rahmen und die fortlaufende therapeutische Begleitung.

Geräte können Widerstand reproduzierbar machen. Gewichte, Wiederholungen, Bewegungsumfang oder Pausen lassen sich festhalten und beim nächsten Termin vergleichen. Das schafft Orientierung, ersetzt aber nicht die fachliche Entscheidung. Eine Zahl auf dem Gerät zeigt, was eingestellt wurde. Ob diese Einstellung gerade sinnvoll ist, ergibt sich erst aus Ausführung, Rückmeldung und dem vereinbarten Ziel.

Der aktuelle Zulassungsstand

Die Praxis besitzt derzeit keine Kassenzulassung für KGG. Ein gesetzliches KGG-Rezept können wir deshalb aktuell nicht abrechnen oder einlösen. Diese Grenze ist organisatorisch eindeutig und soll vor der Terminvereinbarung sichtbar sein. Wenn Ihnen KGG verordnet wurde, können wir die entsprechende Kassenleistung zum jetzigen Zeitpunkt nicht anbieten.

KGG bleibt trotzdem in unserer Leistungsübersicht, weil die Bezeichnung häufig mit allgemeinem Training an Geräten verwechselt wird. Die fehlende Zulassung bedeutet nicht, dass jedes Training im Praxisraum ausgeschlossen ist. Sie bedeutet, dass der spezifische verordnete und über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnende Rahmen hier derzeit nicht verfügbar ist.

Wenn Sie ein KGG-Rezept besitzen, ist ein Selbstzahler-Angebot nicht automatisch ein gleichwertiger Ersatz. Es gelten ein anderer Vertrag, eine andere Abrechnung und ein anderer Leistungsrahmen. Ob Training unabhängig vom Rezept für Ihr eigenes Ziel interessant ist, kann deshalb nur getrennt von der KGG-Verordnung besprochen werden.

Training mit physiotherapeutischem Befund

Geräte sind nicht automatisch Therapie. Entscheidend ist, welche Übung zu Ihrem Befund passt, wie hoch die Belastung gewählt wird und wie Sie darauf reagieren.

Wir halten Gewichte, Wiederholungen und Rückmeldungen fest. So entsteht kein beliebiger Gerätezirkel, sondern ein Training mit überprüfbarer Entwicklung.

Am Anfang steht eine Bewegung oder Belastung, die eingeordnet werden soll. Danach wird eine Übung ausgewählt, deren Ausführung und Dosierung zur aktuellen Situation passen. Während der Einheit beobachten wir nicht nur, ob eine Wiederholung gelingt. Relevant ist auch, wie kontrolliert sie ausgeführt wird, wie sich die Belastung über mehrere Sätze verändert und welche Rückmeldung danach entsteht.

Dokumentation schafft dabei Kontinuität. Sie verhindert, dass jede Einheit wieder bei null beginnt oder eine Steigerung nur nach Gefühl erfolgt. Mehr Gewicht ist nicht automatisch besser. Eine Anpassung kann ebenso bedeuten, den Bewegungsumfang zu verändern, eine Pause zu verlängern, Wiederholungen zu reduzieren oder eine Übung vorerst beizubehalten.

KGG, Training und Personal Training

KGG ist eine verordnete physiotherapeutische Leistung mit einem definierten Rahmen. Unser Training ist ein Selbstzahler-Angebot in einem Block von acht Einheiten. Personal Training ist ebenfalls eine Selbstzahlerleistung, bietet jedoch eine einzelne oder blockweise buchbare persönliche Betreuung. Diese drei Wege können äußerlich Geräte und Übungen gemeinsam haben, organisatorisch und fachlich sind sie trotzdem nicht austauschbar.

Beim Selbstzahler-Training stehen der vereinbarte Trainingsblock und die Entwicklung über mehrere Einheiten im Vordergrund. Im Personal Training ist die ungeteilte Betreuung einer einzelnen Person das prägende Merkmal. Eine Therapieeinheit folgt dagegen einer ärztlichen Verordnung oder einem gesonderten Direktzugang. Der passende Weg ergibt sich deshalb nicht aus dem Gerät, sondern aus Zugang, Ziel und benötigtem Betreuungsrahmen.

KGG ist damit eine verordnete Leistung; Selbstzahler-Training und Personal Training sind eine Alternative in einem anderen Rahmen, nicht dieselbe Leistung unter einem anderen Namen.

Welche Alternative gibt es?

Wenn Sie ohne abrechenbares KGG-Rezept trainieren möchten, kann unser Selbstzahler-Training eine Alternative sein. Ob das für Sie passt, klären wir vorab.

Lesen Sie dafür die Seiten zu Training und Personal Training und vergleichen Sie Umfang, Preis und Betreuung. Wenn Sie unsicher sind, beschreiben Sie bei der Kontaktaufnahme kurz, ob bereits ein Rezept vorliegt und was Sie mit dem Training erreichen möchten. Wir ordnen dann zunächst den organisatorischen Weg ein, ohne eine KGG-Verordnung als Selbstzahlerleistung umzudeuten.

Für die Entscheidung hilft eine klare Trennung: Ein vorhandenes KGG-Rezept bleibt eine Verordnung für KGG, auch wenn die Praxis andere Trainingsangebote hat. Ein Selbstzahler-Training beginnt dagegen mit einem eigenen Trainingsziel und einer eigenen Vereinbarung. Es wird nicht über das Rezept abgerechnet und übernimmt nicht automatisch dessen therapeutischen Auftrag.

Wenn Sie die Begriffe vor einer Anfrage noch nicht sicher unterscheiden können, ist das kein Problem. Nennen Sie einfach die genaue Bezeichnung auf dem Rezept und ob Sie zusätzlich nach einem Trainingsangebot fragen. So kann zuerst der organisatorische Rahmen geklärt werden, bevor über Inhalte, Termine oder Preise gesprochen wird.